VerpackDG: Frist am 12. September — wer jetzt handeln muss
Am 12. August 2026 ist die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Anwendung getreten; in Deutschland hat zeitgleich das VerpackDG das bisherige VerpackG abgelöst. Für Händler, die dadurch erstmals oder in größerem Umfang verpflichtet sind, endet die Übergangsfrist am Freitag, dem 12. September 2026. Hier steht, was bis dahin erledigt sein muss.
Wen das betrifft
- Der Grundsatz bleibt: Wer verpackte Ware an Endkunden in Deutschland verschickt, gilt als Hersteller im Sinne des Gesetzes — ohne Mengenschwelle, ab dem ersten Paket. Das galt schon unter dem VerpackG.
- Neu verpflichtet: Mit der PPWR und dem VerpackDG greifen die Registrierungs- und Beteiligungspflichten auch dort, wo das alte Recht Lücken ließ. Wer bisher — aus welchem Grund auch immer — nicht oder nur teilweise erfasst war, muss bis zum 12.09. im LUCID-Register der Zentralen Stelle stehen.
- Grenzüberschreitende EU-Händler: Seit dem 12.08. brauchen auch Unternehmen aus anderen EU-Ländern, die direkt an deutsche Endkunden verkaufen, einen Bevollmächtigten (Art. 45 Abs. 3 PPWR). Die LUCID-Registrierung selbst bleibt dabei höchstpersönlich — sie darf niemand für dich einreichen.
Checkliste bis Freitag
- LUCID prüfen oder anlegen. Die Registrierung ist kostenlos und dauert etwa 30 Minuten. Bestehende Registrierungen auf Vollständigkeit prüfen: Firmierung exakt wie im Amazon-Konto, alle Markennamen, alle Verpackungsarten.
- Systembeteiligung abschließen. Ohne Vertrag mit einem dualen System (z. B. Interzero, Der Grüne Punkt u. a.) ist die LUCID-Nummer nur die halbe Miete — beteiligungspflichtige Verpackungen müssen lizenziert sein.
- Nummern auf den Marktplätzen hinterlegen. Amazon prüft seit dem 12.08. die EPR-Nummern für jedes EU-Zielland einzeln; Kaufland blendet Angebote ohne gültige Nummer aus. Eine korrekte Registrierung nützt nichts, wenn sie im Seller Central fehlt oder die Schreibweise der Firma abweicht.
- Andere EU-Länder im Sortiment? Dann gilt die Bevollmächtigten-Frage in jede Richtung — Österreich verlangt das für ausländische Versandhändler schon seit 2023, die übrigen Länder seit dem 12.08.2026.
Was passiert, wenn nichts passiert
Drei Ebenen, alle unangenehm: Marktplätze deaktivieren Listings pro Land (oder schalten in FR/ES/IT kostenpflichtiges Pay-on-Behalf mit Aufschlag). Behörden können Bußgelder bis 200 000 € verhängen. Und weil das LUCID-Register öffentlich ist, mahnen Wettbewerber nicht registrierte Händler aktiv ab — die Abmahnwelle läuft seit Monaten.
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